Neuer Branchenstandard für die Kommunikation von Ersatzverkehr

Das Kapitel 9 des nationalen Branchenstandard sowie das technische Realisierungskonzept sind publiziert. 

In einem mehrjährigen Prozess hat die öV-Branche einen komplett neuen Standard für die Kommunikation von Ersatzverkehr erarbeitet. Auch wenn der Ersatzverkehr überwiegend durch einen Bus erfolgt, wurde der Standard so aufgebaut, dass die standardisierte Kommunikation für alle Ersatzverkehrsarten (ohne Tram, siehe auch «Abgrenzung») funktioniert.

Nationaler Branchenstandard Kundeninformation bei Ersatzverkehr (Kapitel 9)

Dieses Kapitel im Übergangsdokument beschreibt die fachlichen Vorgaben, wie der Ersatzverkehr über alle Ausgabekanäle kommuniziert wird. Nicht alle Vorgaben können durch jede Unternehmung sofort umgesetzt werden. Dies weil die entsprechenden Ausgabekanäle aktuell nicht vorhanden sind, oder weil die entsprechenden Ausgabekanäle oder Systeme zuerst angepasst werden müssen. Die Tabelle in der Ziffer 9.2.1 Zielbild gibt Auskunft, welche Elemente zwingend und welche als Zielbild umzusetzen sind.

Realisierungskonzept SKI

Das Realisierungskonzept SKI gibt die technischen Vorgaben für den geregelten Datenaustausch vor. Die Vorgaben sind zwingend einzuhalten, damit eine fehlerfreie und korrekte Publikation möglich ist. Die aktuellen Möglichkeiten der technischen Schnittstellen erlauben zurzeit keine vollumfängliche Umsetzung der fachlichen Vorgaben. Das Realisierungskonzept macht aus diesem Grund diverse Einschränkungen, welche zwingend eingehalten werden müssen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass es in den Ausgabekanäle zu Falschinformationen kommen kann. 

Realisierungskonzept Ersatzverkehr

Das Realisierungskonzept SKI gibt die technischen Vorgaben für den geregelten Datenaustausch vor. Die Vorgaben sind zwingend einzuhalten, damit eine fehlerfreie und korrekte Publikation möglich ist.

Weitere wichtige Dokumente

Nebst dem Kapitel 9 des nationalen Branchenstandard und dem Realisierungskonzept gibt es mehrere zusätzliche Dokumente, welche die Umsetzung der neuen Branchenvorgaben für den Ersatzverkehr unterstützen. 

Ersatzverkehr: Umsetzungshilfe

Dieses Dokument dient der Transportunternehmung, welche den Ersatzverkehr bestellt, resp. verursacht als Hilfsmittel bei der fachlichen Umsetzung für die Fahrplanpublikation. 

Handbuch zur Erfassung von Ersatzverkehr-Haltestellen (Bus) in DiDok

Kann für den Halt vom Ersatzverkehr nicht eine reguläre Bushaltestelle verwendet werden, so muss dieser Haltepunkt in DiDok neu erfasst werden. Wie die Erfassung erfolgt, wird in diesem Dokument beschrieben. Die Anleitung richtet sich an all jene Transportunternehmen, welche die Haltestellen selbst erfassen und dies nicht an Busunternehmen delegieren.

Fahrplan

Der korrekte Fahrplan des Ersatzverkehrs muss in der Fahrplandatenbank von Info+ abgebildet sein. Es müssen die korrekten Bus-Ersatzverkehrs-Haltestellen verwendet werden, damit in den Fahrplanauskunftssystemen die Ausgabe der korrekten Fahrpläne erfolgt. Dadurch hat die Kundschaft die korrekten Fahrplanauskünfte und ist jederzeit handlungsfähig. Die Kunden und das BAV erwarten die korrekte Publikation der Fahrpläne des Ersatzverkehrs. 

Dateneinlieferung

In einer ersten Phase der Anwendung dieses neuen Branchenstandards wird die Datenlieferung durch SKI überwacht. Allfällige Probleme sollen so rechtzeitig erkannt werden. Dazu müssen Datenlieferungen mit Ersatzverkehr wie folgt angemeldet werden: 


Welche Daten: Soll-Daten an INFO+ und Echtzeitdaten an CUS
Anmeldung bei: Qualitätssicherung SKI (qs.ski@sbb.ch)

Die Datenlieferung ist ab dem 1. April 2024 möglich. 

Abgrenzung

Obwohl beim Tramverkehr der Ersatzverkehr ebenfalls durch Busse gewährleistet wird, nimmt die Kundschaft diesen Ersatzverkehr anders wahr. Aus diesem Grund werden für den Ersatzverkehr für Tram mit den betroffenen Transportunternehmen eigenständige Vorgaben erarbeitet. Die vorliegenden fachlichen Vorgaben sind für den Ersatzverkehr von Tram nicht relevant. 

Finanzierung

Die Finanzierung der verschiedenen Massnahmen ist in der Verantwortung der Transportunternehmen. Die ausführenden Busunternehmen können ihre Kosten nach dem Verursacherprinzip in die Offerten für den Ersatzverkehr einrechnen.